Scheidung
1. Februar 2024 2024-02-01 10:27Scheidung
Anmeldung im Ausland
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Abmeldebestätigung, die in Österreich ausgestellt wird, wird für die Anmeldung am neuen Wohnort im Ausland benötigt. Bürgerämter, Bezirksverwaltungsstellen und die Bürgerbüros des jeweiligen Aufenthaltslandes stellen auf Wunsch eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung aus, wenn dort ein Wohnsitz angemeldet ist.
Allfällige weitere notwendige und empfehlenswerte Schritte im Zusammenhang mit der Abmeldung finden sich auch im Kapitel Umzug.
Erforderliche Unterlagen
Zur Mindestanforderung an Dokumenten zählen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Abmeldebestätigung aus Österreich
- Anmeldebestätigung des neuen Wohnsitzes im Ausland
Bei längeren Auslandsaufenthalten wird empfohlen, mit der nächstgelegenen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Honorarkonsulat) Kontakt aufzunehmen, um die aktuelle Adresse sowie spätere Adressänderungen bekannt zu geben, oder sich einfach online zu registrieren.
Zusätzliche Informationen
Meldepflicht für Wehrpflichtige: Wehrpflichtige Österreicher, die sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, müssen ihren Wohnsitz unverzüglich der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde melden. Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Wehrpflichtige, deren dauernde Untauglichkeit festgestellt worden ist oder die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben und dem Reservestand angehören.
Weiterführende Links
- Übersiedlung ins Ausland (→ BMEIA)
- Treffpunkt AuslandsösterreicherInnen (→ BMEIA)
- Online-Registrierung – Längerer Auslandsaufenthalt (→ BMEIA)
- Österreichische Vertretungen (→ BMEIA)
- Stellung (→ Österreichisches Bundesheer)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten