Scheidung
1. Februar 2024 2024-02-01 10:27Scheidung
Erkennen und Vermeiden von Internetabzocke
Vorsicht ist stets bei vermeintlichen "Gratis"-Angeboten und Gewinnspielen geboten. Die Internet Ombudsstelle führt eine Watchlist, auf der alle der Ombudsstelle bekannten Internet-Abzockeseiten aufgelistet sind.
Die folgenden Kriterien deuten darauf hin, dass es sich bei einem "Gratis"-Angebot höchstwahrscheinlich um eine Abzockeseite handelt:
- Aus dem Angebot geht nicht hervor, worin die Leistung eigentlich besteht – keine nähere Beschreibung des Angebots
- Informationen über Kosten sind nur schwer bis gar nicht zu finden
- Persönliche Daten müssen eingegeben werden (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum etc.)
- Viele Abzockeseiten locken mit Gewinnspielen, damit sich Konsumentinnen/Konsumenten registrieren
Tipp
- Lesen Sie, insbesondere wenn Sie von einer kostenlosen Leistung ausgehen, immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieterin/des Anbieters, bevor Sie diese bestätigen!
- Kontrollieren Sie zur Sicherheit Seitenleiste und Fußnoten auf allfällige Kosten, bevor Sie persönliche Daten angeben.
- Geben Sie keine Daten an, wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich um eine seriöse Seite handelt.
Weiterführende Links
- IKT-Sicherheitsportal (→ IKT)
- Internetabzocke (→ IKT)
- → Internet Ombudsstelle
- Watchlist Internet (→ Internet Ombudsstelle)
Letzte Aktualisierung: 27. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion