Scheidung
1. Februar 2024 2024-02-01 10:27Scheidung
Persönliche Daten schützen
- Was kann mit meinen Daten passieren, wenn ich sie im Internet bekannt gebe?
- Was kann ich tun, um meine Daten im Internet zu schützen?
- Was ist zu beachten, wenn ich persönliche Daten bekannt geben muss?
- Was kann ich tun, wenn ich ein unerwünschtes Foto von mir im Internet finde?
- Rechtsgrundlagen
Was kann mit meinen Daten passieren, wenn ich sie im Internet bekannt gebe?
E-Mail-Adressen und andere Kontaktdaten können gesammelt und illegal für Werbung oder Betrug verwendet werden. Unerwünschte und unerlaubte Zusendungen per E-Mail (z.B. Spam) sind dann die Folge.
Vergessen Sie nie, dass das Internet weltweiten Zugriff auf Informationen bietet und dass Sie – sobald Sie Informationen veröffentlicht haben – keine Kontrolle mehr über deren Weiterverwendung haben. Machen Sie sich bewusst, dass personenbezogene Angaben (Kontaktdaten, Partyfotos etc.) in ganz anderen, unerwünschten Zusammenhängen wieder auftauchen können.
Das gilt in besonderem Maße für Kinder. Diese sind oft leichtfertig bei der Veröffentlichung von Daten und es besteht die Gefahr, dass Erwachsene mit schlechten Absichten auf diese Weise Name und Wohnort von Kindern ausfindig machen. Das ist durch die Verknüpfung von Angaben auf der eigenen Homepage, E-Mail-Adresse und dem elektronischen Telefonbuch leicht möglich.
Was kann ich tun, um meine Daten im Internet zu schützen?
- Wichtigste Regel: Falls nicht unbedingt notwendig, geben Sie keine personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Alter, Telefonnummer) im Internet bekannt.
- Nutzen Sie die Einstellungsoptionen für mehr Privatsphäre in den Sozialen Netzwerken. Dadurch kann unter anderem der Zugriff auf das Profil und die Inhalte auf Freunde beschränkt werden.
- Legen Sie sich bei einem Gratisanbieter eine E-Mail-Adresse zu, die keinen Rückschluss auf Ihren richtigen Namen zulässt. Verwenden Sie diese Adresse, um sich auf Internetseiten zu registrieren, Beiträge in Gästebüchern zu verfassen oder in Foren mitzudiskutieren.
- Überprüfen Sie Ihre Homepage, ob diese Angaben über Sie enthält, die Sie eigentlich nicht öffentlich bekannt geben wollen. Ihre Homepage ist weltweit frei zugänglich und über Suchmaschinen einfach zu finden.
- Verwenden Sie sichere Passwörter, die aus mindestens acht Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bestehen und keinen Bezug zu Ihnen aufweisen. Halten Sie Ihr Passwort geheim und teilen Sie es anderen nicht mit. Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine unbefugte Person Ihr Passwort herausgefunden hat, sollten Sie sofort Ihr Passwort ändern.
Nähere Informationen zum sicheren Umgang mit Passwörtern und zu den Einstellungsoptionen für mehr Privatsphäre finden sich auf den Seiten von Saferinternet.at.
Was ist zu beachten, wenn ich persönliche Daten bekannt geben muss?
Oft ist es notwendig, persönliche Daten im Internet bekannt zu geben (z.B. beim Online-Shopping). Daher ist es wichtig zu wissen, ob Online-Anbieterinnen/Online-Anbieter seriös agieren und personenbezogene Daten wirklich nur auf Wunsch der Konsumentinnen/der Konsumenten weitergeben.
Achten Sie darauf, dass sich die Anbieterin/der Anbieter auf ihrer/seiner Website dazu verpflichtet, grundsätzlich keine Kundendaten an Dritte weiterzugeben.
Seriöse Online-Shops sind in Österreich beispielsweise am E-Commerce-Gütezeichen erkennbar. Nähere Informationen zu "Online-Shopping" und "Online-Shops" finden sich auf oesterreich.gv.at und USP.gv.at.
Was kann ich tun, wenn ich ein unerwünschtes Foto von mir im Internet finde?
Ersuchen Sie zunächst die Webseitenbetreiberin/den Webseitenbetreiber, das Foto zu entfernen. Falls diese/dieser Ihrem Wunsch nicht nachkommt, müssen für das weitere Vorgehen die folgenden Fälle unterschieden werden:
- Es handelt sich um ein Foto, das jemand anderer gemacht hat: Vorausgesetzt, dass die Veröffentlichung gegen berechtigte Interessen Ihrerseits verstößt, haben Sie einen Unterlassungsanspruch
- Es handelt sich um ein Foto, das Sie selbst gemacht haben (mit beliebigem Motiv): In diesem Fall haben Sie einen unbedingten Unterlassungsanspruch und außerdem alle weiteren Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz, insbesondere auch einen Schadenersatzanspruch
In beiden Fällen ist die Beauftragung einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts zur Einbringung einer Klage nach dem Urheberrechtsgesetz notwendig. Manchmal hilft aber auch bereits ein Schreiben Ihrer Anwältin/Ihres Anwalts. Für Streitigkeiten nach dem Urheberrecht ist das jeweilige Landesgericht zuständig (unabhängig vom Streitwert).
Ausführliche Informationen zum Thema "Datenschutz" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Landesgerichte (→ BMJ)
- Sicherer Umgang mit Passwörtern (→ Saferinternet.at)
- Einstellungsoptionen für mehr Privatsphäre (→ Saferinternet.at)
- Datenschutz (→ Saferinternet.at)
- E-Commerce-Gütezeichen (→ Verein zur Förderung der kundenfreundlichen Nutzung des Internet)
- Die Österreichischen Rechtsanwälte (→ Österreichischer Rechtsanwaltskammertag)
Rechtsgrundlagen
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion