Scheidung
1. Februar 2024 2024-02-01 10:27Scheidung
Armenisch-apostolische Kirche in Österreich – Eintritt und Übertritt
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Wer als ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger nach Österreich kommt und in ihrem/seinem Heimatland bereits nach armenisch-apostolischem Ritus getauft wurde, wird nach erfolgter Meldung bei der Armenisch-apostolischen Kirche automatisch Mitglied der österreichischen Religionsgesellschaft.
Wer nicht nach armenisch-apostolischem Ritus getauft wurde, also von einer anderen Religion in die armenisch-apostolische Kirche in Österreich übertreten möchte, muss schriftlich ein Ansuchen um Aufnahme in die Kirchengemeinde stellen. Daraufhin erhält sie/er entsprechenden Unterricht in den Glaubensgrundsätzen der armenisch-apostolischen Kirche.
Die Taufe wird bei Personen anerkannt, die bereits nach christlichem Ritus getauft wurden. Erfolgt ein Übertritt von einer nicht-christlichen Religionsgesellschaft zur armenisch-apostolischen Kirche, wird die Eintretende/der Eintretende getauft.
Erforderliche Unterlagen
- Taufschein bzw. Beitrittserklärung der vorhergehenden Religionsgemeinschaft mit Austrittserklärung der zuständigen staatlichen Behörde
- Persönliche Dokumente im Original: z.B.
Zusätzliche Informationen
Bei Kindern, von denen nur ein Elternteil der armenisch-apostolischen Kirche in Österreich zugehörig ist, entscheiden die Eltern, nach welchem Ritus sie ihr Kind taufen lassen möchten.
Weiterführende Links
Armenisch-apostolische Kirche (→ AAKG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion