Scheidung
1. Februar 2024 2024-02-01 10:27Scheidung
Fahrzeugtypisierung (Österreich)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Vor der Zulassung des importierten Fahrzeugs (z.B. Auto oder Motorrad) ist bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis die Eintragung der Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank erforderlich. Die Generalimporteurin/der Generalimporteur gibt diese Daten ein und stellt einen Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank her. Falls die Generalimporteurin/der Generalimporteur keine Ermächtigung für die Dateneingabe hat oder nicht unverzüglich tätig wird, ist für die Dateneingabe der Landeshauptmann zuständig.
Bei Fahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis ist nach wie vor eine Einzelgenehmigung durch den Landeshauptmann (Typisierung) erforderlich.
Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen finden sich bei den technischen Prüfstellen des Amtes der jeweiligen Landesregierung.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Liste der Generalimporteure ("Liste der Bevollmächtigten") (→ BMK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie