Staatsbürgerschaft
1. Februar 2024 2024-02-01 10:28Staatsbürgerschaft
Urlaub im Ausland – Jugendliche
Im Ausland gelten die Jugendschutzgesetze des jeweiligen Urlaubslandes. Informationen darüber, was erlaubt ist und was nicht, gibt es bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes.
Um bei möglichen Kontrollen Missverständnisse zu vermeiden, sollten Erziehungsberechtigte den Jugendlichen eine schriftliche Bestätigung mit ihrem Namen, ihrer Adresse und Telefonnummer mitgeben, mit der das Einverständnis zur Reise erklärt wird. Die Erlaubnis eines Elternteiles genügt. Wenn die/der Jugendliche in ein nicht deutschsprachiges Ausland reisen will, sollte die Einverständniserklärung sicherheitshalber auch auf Englisch oder wenn möglich in der Landessprache mitgenommen werden.
Wenn Jugendliche mit Erziehungsberechtigten im Urlaub sind und die Jugendliche/der Jugendliche darf alleine weggehen, müssen grundsätzlich die Jugendschutzgesetze des Urlaubslandes beachtet werden.
Jugendliche, die bereits einen Führerschein besitzen, sollten sich darüber informieren, ob dieser auch im jeweiligen Urlaubsland gilt bzw. ab welchem Alter dort ein Fahrzeug gelenkt werden darf.
Nähere Informationen über das Urlaubsland sollten generell vorab eingeholt werden.
Weiterführende Links
- Österreichische Vertretungen im Ausland (→ BMEIA)
- Vollmacht für allein reisende Kinder und Jugendliche (→ ÖAMTC)
- Europäisches Jugendportal (→ EU)
- Unterwegs in Europa (→ EU)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion