Staatsbürgerschaft Juristische Person Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein. Beispiel Verein Gesellschaft mit beschränkter Haftung (→ GmbH) Stiftung Letzte Aktualisierung: 3. April 2025 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion