E-Mail
Anrufen

Staatsbürgerschaft

Staatsbürgerschaft

Erziehung – Gewalt ist keine Lösung

Das Erziehen von Kindern ist nicht einfach. Berufliche Schwierigkeiten, Probleme mit der Partnerin/dem Partner oder als Alleinerzieherin/Alleinerzieher, schulische Probleme des Kindes oder die Pubertät können oft zu einer großen Belastung werden, der nicht jeder/jede Erwachsene gewachsen ist.

Die klassische "ausgerutschte Hand" oder andere "Züchtigungsmethoden" sind keine geeigneten Erziehungsmittel. Denn Gewalt, in welcher Form auch immer, ist niemals zielführend und auch gesetzlich untersagt. "Kinder haben ein Recht" auf gewaltfreies Aufwachsen!

Geschlagene Kinder

  • haben Angst vor den Eltern,
  • verlieren ihr Vertrauen in die Eltern,
  • haben ein geringes Selbstwertgefühl und
  • werden oft aggressiv oder völlig gehemmt.

Hinweis

Angst vor den Eltern ist einer positiven Kommunikation abträglich und hemmt unter Umständen die Lernfähigkeit und Entwicklung des Kindes.

Wenn man sich mit seinen Problemen allein gelassen fühlt und gestresst ist, sollte man Hilfe von außen in Anspruch nehmen:

  • Sichern Sie sich zeitweise eine "Verschnaufpause". Bitten Sie Verwandte, Bekannte oder Freundinnen/Freunde, Ihnen ab und zu Ihr Kind abzunehmen.
  • Zahlreiche Institutionen sind darauf spezialisiert, bei Familien- und Erziehungsproblemen und wirtschaftlichen Krisensituationen kompetente Hilfe anzubieten. Nutzen Sie das vielfältige Angebot an kostenlosen und anonymen Beratungsstellen.
  • Nutzen Sie Angebote der Elternbildung, die vielfältige Informationen zu Erziehungsfragen bieten, noch bevor Probleme auftreten.

Tipp

Für Krisenberatung in Wien steht Ihnen die Servicestelle der MA11 (Amt für Jugend und Familie) unter der Telefonnummer 4000-8011 zur Verfügung.

Weitere Informationen, wichtige Tipps und Telefonnummern finden sich auf oesterreich.gv.at unter "Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt".

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt