Stafregister
1. Februar 2024 2024-02-01 10:30Stafregister
Bundesregierung
- Allgemeines zur Bundesregierung
- Mitglieder der Bundesregierung
- Aufgaben der Bundesregierung
- Weiterführende Links
- Rechtsgrundlagen
Allgemeines zur Bundesregierung
Die Bundesregierung als Kollegium ist eines der obersten Vollzugsorgane des Bundes, neben dem Bundespräsidenten und den einzelnen Bundesministerinnen/Bundesministern sowie den Staatssekretärinnen/Staatssekretären. Der Sitz der Bundesregierung ist in Wien.
Die Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt. Als Mitglied der Bundesregierung können nur Personen ernannt werden, die zum Nationalrat wählbar sind. Dies bedeutet nicht, dass die Mitglieder der Bundesregierung auch dem Nationalrat angehören müssen. Vor Amtsantritt werden die Mitglieder der Bundesregierung vom Bundespräsidenten angelobt.
Mitglieder der Bundesregierung
Die Bundesregierung besteht aus:
- Bundeskanzler
- Vizekanzler
- Bundesministerinnen/Bundesminister
Der Bundeskanzler übernimmt den Vorsitz der Bundesregierung und ist Leiter des Bundeskanzleramtes. Dem Bundeskanzler kommen besondere Koordinationsaufgaben zu, ein Weisungsrecht gegenüber anderen Bundesministerinnen/Bundesministern hat er aber nicht. Zur Vertretung des Bundeskanzlers ist der Vizekanzler berufen.
Die einzelnen Aufgaben der Bundesverwaltung werden von den Bundesministerien übernommen, mit deren Leitung je eine Bundesministerin/ein Bundesminister betraut ist. Derzeit gibt es 12 Bundesministerien in Österreich. Die Anzahl und Zuständigkeiten der einzelnen Bundesministerien werden durch das Bundesministeriengesetz geregelt.
Aufgaben der Bundesregierung
Eine der wichtigsten Aufgaben der Bundesregierung ist, darüber zu beschließen, ob ein Gesetzesvorschlag in den Nationalrat zur Beschlussfassung eingebracht wird (sogenannte "Regierungsvorlage"). Die Bundesregierung ordnet die Wahl des Nationalrates und des Bundespräsidenten an, kann Einsprüche gegen Gesetzesbeschlüsse des Landtages erheben und stimmt der Mitwirkung von Bundesorganen an der Vollziehung eines Landesgesetzes zu.
Weitere Befugnisse können der Bundesregierung durch Bundesgesetze zugewiesen werden.
Hinweis
Die Aufgaben der Bundesregierung sind von den Aufgaben der einzelnen Bundesministerinnen/Bundesminister zu unterscheiden.
Weiterführende Links
Die Österreichische Bundesregierung (→ Bundeskanzleramt)
Rechtsgrundlagen
- Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
- Bundesministeriengesetz 1986 (BMG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion