Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über alle Ehen
Der Registerauszug zur Ehe ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der beim Standesamt ausgestellten Heiratsurkunde.
Der Registerauszug Ehe enthält:
Hinweis: Auch davor geschlossene Ehen und deren Beendigung, sind im Registerauszug zur Ehe angeführt.
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(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
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(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)