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Todesfall

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Die Geburt eines Kindes − im Spital, ambulant oder zu Hause

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle Geburten in Österreich.

Im Spital

Sie sollten sich so früh wie möglich in der Geburtenabteilung der Krankenanstalt Ihrer Wahl anmelden, damit Ihnen ein Bett für die Geburt reserviert werden kann. Gleichzeitig sollten Sie sich auch erkundigen, welche Dinge Sie während Ihres Spitalaufenthaltes benötigen.

Hinweis

Seit 1. Jänner 2017 können Frauen nach der Geburt ab dem Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt täglich einen Hausbesuch einer Hebamme als Kassenleistung in Anspruch nehmen.

Eine Suchfunktion nach Spitälern finden Sie auf der Kliniksuche (→ BMSGPK).

Ambulant

Die ambulante Geburt verbindet die Vorteile von Spitals- und Hausgeburt miteinander. Ambulante Geburt bedeutet, dass Sie in der Geburtenabteilung einer Krankenanstalt entbinden, diese jedoch – wenn keine Komplikationen auftreten – mit Ihrem Kind bereits nach einigen Stunden wieder verlassen können. Zu Hause werden Sie und Ihr Kind dann von Ihrer Hebamme und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt nachbetreut.

Folgende Schritte sind dafür notwendig:

  • Suchen Sie sich bereits während der Schwangerschaft eine Hebamme und eine Kinderärztin/einen Kinderarzt
  • Wenn Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, können Sie dort alle notwendigen Informationen über die Geburt bekommen.
  • Melden Sie sich rechtzeitig für die Geburt in der Krankenanstalt Ihrer Wahl an.

Bei einer ambulanten Geburt ist die Nachbetreuung besonders wichtig. Die Hebamme wird Sie mindestens fünf Tage hindurch betreuen und die Kinderärztin/der Kinderarzt kommt in Ihre Wohnung, um das Neugeborene zu untersuchen.

Zu Hause

Wenn Sie eine Hausgeburt durchführen möchten, sollten Sie dies mit Ihrer betreuenden Ärztin/Ihrem betreuenden Arzt besprechen. Bei der Entscheidung sollten auch Ihre Wohnverhältnisse und Ihre familiäre Situation berücksichtigt werden. Nach der Entscheidung für eine Hausgeburt suchen Sie sich eine Hebamme, die Sie während Ihrer Schwangerschaft, bei und nach der Geburt (Wochenbett) betreut.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz