Todesfall
1. Februar 2024 2024-02-01 10:31Todesfall
Umgang mit dem digitalen Nachlass eines Verstorbenen
Wurde keine Vorsorge bezüglich des digitalen Nachlasses getroffen und die/der Verstorbene hat keine Aufzeichnungen ihrer/seiner Online-Aktivitäten hinterlassen, gibt es einige Tipps für Hinterbliebene, um die Online-Aktivitäten ermitteln und gegebenenfalls Schritte setzen zu können:
- Mit Internetsuchmaschinen (Google) kann nach dem Namen oder E-Mail-Adressen der/des Verstorbenen gesucht werden. Auch nach Spitznamen oder Namenskürzeln sollte gesucht werden.
- Freundinnen/Freunde, Verwandte, Kolleginnen/Kollegen sowie die Partnerin/der Partner sollten zu den Online-Aktivitäten der/des Verstorbenen befragt werden.
Wenn der digitale Nachlass identifiziert wurde, können die einzelnen Dienste bzw. Netzwerke kontaktiert und über den Todesfall benachrichtigt werden. In der Regel wird die Sterbeurkunde, oft aber auch die Einantwortungsurkunde, benötigt. Um Missbrauch auszuschließen, prüfen die Unternehmen solche Anträge in der Regel genau, was Zeit in Anspruch nimmt.
Hinweis
Einige (Bestattungs-)Unternehmen bieten die Suche bzw. die Verwaltung des digitalen Nachlasses an.
Zugriff auf E-Mail-Konten
Bei einigen E-Mail-Anbietern können die Hinterbliebenen einen Antrag auf Zugriff auf den Account der/des Verstorbenen stellen. Für den Antrag werden auch hier meist die Sterbeurkunde und die Einantwortungsurkunde benötigt.
Social Media
Die meisten sozialen Netzwerke (Facebook, Google+ etc.) bieten mittlerweile Optionen an, mit dem Konto einer verstobenen Person umzugehen. Auf Facebook kann beispielsweise ein Antrag auf Herstellung des Gedenkzustands gestellt werden. Informationen dazu finden sich auf den Hilfe-Seiten des jeweiligen sozialen Netzwerks.
Weiterführende Links
Broschüre "Digitaler Nachlass" (→ ISPA)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion