Todesfall
1. Februar 2024 2024-02-01 10:31Todesfall
Zuverdienst während der Pension
- Zuverdienst zur Alterspension
- Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension
- Zuverdienst zur Korridorpension
- Zuverdienst zur Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
- Weiterführender Link
Zuverdienst zur Alterspension
Neben einer Alterspension kann unbegrenzt dazuverdient werden. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht. Als Anreiz für eine Erwebstätigkeit neben dem Bezug einer Eigenpension ab Erreichen des Regelpensionsalters übernimmt der Bund jenen Beitragsteil, der in der Pensionsversicherung auf die versicherte Pension entfällt, bis zu einer Höhe von 10,25 Prozent des doppelten Betrags der Geringfügigkeitsgrenze. Für das Jahr 2024 bedeutet dies eine Beitragsübernahme bis zu einer Höhe von 106,28 Euro.
Allerdings kann es zu einer Pensionserhöhung kommen: Wenn die Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro pro Monat (Wert 2024) liegt und dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet wird, erhält die Pensionistin/der Pensionist seit 1. Jänner 2005 einen besonderen Höherversicherungsbetrag.
Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.
Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension
Bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer kommt es zum Pensionswegfall, wenn während des Pensionsbezuges
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro pro Monat ausgeübt wird (14-mal pro Jahr) und diese
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.
Hinweis
Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
Zuverdienst zur Korridorpension
Wird während des Bezugs einer Korridorpension
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro pro Monat aufgenommen und
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet,
kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.
Hinweis
Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
Zuverdienst zur Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
Nähere Informationen gibt es auf der Seite zur Erwerbstätigkeit während Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension auf oesterreich.gv.at.
Weiterführender Link
Pension und Zuverdienst (→ AK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz