Todesfall
1. Februar 2024 2024-02-01 10:31Todesfall
Führerschein – Namens-/Adressänderung
Eine Namens- und/oder Adressänderung muss nicht mehr bei der Führerscheinbehörde angezeigt werden. Die Namensänderung im Führerschein können Sie freiwillig durchführen lassen, müssen es aber nicht tun. Wenn Sie die Namensänderung bei der Behörde anzeigen, wird diese nicht am bestehenden Führerschein vorgenommen, sondern es wird ein Führerscheinduplikat ausgestellt.
Beachten Sie, dass Sie Ihren Führerschein nur dann als amtlichen Lichtbildausweis verwenden können, wenn Sie den Namen ändern lassen. Darüber hinaus wird der Führerschein von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt. Ebenso kann es für Fahrten im Ausland erforderlich sein, Ihren Führerschein auf den richtigen Namen ändern zu lassen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der ausländischen Vertretungsbehörde des jeweiligen Landes.
Nähere Informationen zur Namensänderung auf freiwilliger Basis im Führerschein finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungen in Österreich (→ BMEIA)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion