Todesfall
1. Februar 2024 2024-02-01 10:31Todesfall
Sozialversicherung (SVS) – Anzeige
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung beginnt für Gewerbetreibende mit dem Tag der Gewerbeanmeldung. Die Meldung des Versicherungsbeginns ist innerhalb eines Monats der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) des jeweiligen Bundeslandes bekannt zu geben. Die Einbringung der Meldung ist auch bei der Gewerbebehörde auf automationsunterstütztem Wege möglich.
Erforderliche Unterlagen
Verwenden Sie dafür das Formular "Versicherungserklärung für Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter (→ SVS)". Wenn Sie über eine ID Austria oder einen EU Login für Ihr Mobiltelefon verfügen, können Sie das Formular online übermitteln. Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria. Haben Sie keine ID Austria, können Sie den Antrag online ausfüllen, herunterladen, ausdrucken und unterschrieben mit der Post senden.
Darüber hinaus kann die Versicherungserklärung auch per E-Mail (→ SVS), per Fax (→ SVS) oder per Post (→ SVS) bei der SVS eingebracht werden.
Zusätzliche Informationen
Nähere Informationen zur Anzeige bei der SVS sowie zur Sozialversicherung von Selbstständigen (→ USP) finden sich auf USP.gv.at.
Online-Ratgeber und -Rechner
Weiterführende Links
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (→ SVS)
Zum Formular
Versicherungserklärung – Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz