Umzug
1. Februar 2024 2024-02-01 10:32Umzug
Checkliste Sozialversicherung und weitere soziale Leistungen in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer
* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Aktuelle Checkliste zur Sozialversicherung und weiteren sozialen Leistungen in Österreich für EU-Bürger*.
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
Pflichtversicherung |
In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person davon weiß oder es will. |
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Selbstversicherung |
Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung. |
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e-card |
Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere
bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card (→ USP) zu erhalten. Eine e-card kann erst ausgestellt werden, wenn ein Foto (e-card Portal) verfügbar ist. |
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Unfallversicherung |
Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gibt es eine Unfallversicherung für
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Krankenversicherung |
Familienmitglieder können in der Krankenversicherung mitversichert werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung. |
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Pensionsversicherung |
Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung. |
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Sind EU-Bürgerinnen*/EU-Bürger* länger als ein Jahr in Österreich erwerbstätig und wurden die Pensionsversicherungsbeiträge bezahlt, können sie grundsätzlich eine Pension nach österreichischem Recht beziehen. |
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Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet. |
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Kranken- und Pensionsversicherung |
Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2023 bei 500,91 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen. |
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Arbeitslosengeld |
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. |
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Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung |
EU- bzw. EWR/EU- bzw. EWR-Bürger haben in Österreich nur dann einen uneingeschränkten Anspruch auf die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, wenn sie sich als Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Österreich befinden oder schon länger als fünf Jahre in Österreich wohnen. Schweizerinnen/Schweizer haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben.
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion