Umzug
1. Februar 2024 2024-02-01 10:32Umzug
Checkliste Einreise nach Österreich für EU-Bürger* und Schweizer
* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Aktuelle Checkliste zur Einreise nach Österreich für EU-Bürger*.
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
gültiges Reisedokument |
EU-Bürgerinnen*/EU-Bürger* und deren Angehörige (EU-Bürgerinnen*/EU-Bürger*) benötigen für die Einreise nach Österreich kein Visum, jedoch ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis). Auch Staatsangehörige von Schengenstaaten, die in einen anderen Schengenstaat (wie z.B. Österreich) reisen, müssen ein gültiges Reisedokument mitführen. |
|
Wohnen | Vor der Einreise sollte eine Unterkunft (Hotel, Wohnung o.ä.) organisiert werden. | |
Finanzen | Es sollten ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sein, um die Lebenshaltungskosten in den ersten Monaten decken zu können. | |
Eventuell ist die Eröffnung eines Bankkontos sinnvoll. |
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion