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Aktives Wahlrecht – Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023

Aktiv wahlberechtigt bei der Salzburger Landtagswahl 2023, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich alle Personen, die

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Auch "Auslandssalzburgerinnen"/"Auslandssalzburger" waren wahlberechtigt, wenn sie vor dem Umzug ins Ausland in einer Gemeinde des Landes Salzburg ihren Hauptwohnsitz hatten, sie nicht länger als zehn Jahre im Ausland wohnten und bis spätestens 24. Februar 2023 einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz stellten.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Salzburger Landtagswahlordnung (LTWO 1998)

Letzte Aktualisierung: 23. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion