Wahlberechtigt bei den NÖ Gemeinderatswahlen am 26. Jänner 2025 sind alle Personen, die
An den NÖ Gemeinderatswahlen dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind.
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gültig ab Montag 20.09.2021
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(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)