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1. Februar 2024 2024-02-01 10:34Wahlen
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
Paudorf |
Verordnung |
Rasenmähen zusätzlich: Musizieren und Singen |
verboten:
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Payerbach | Verordnung |
Betrieb von Motorrasenmähern mit Verbrennungsmotoren
Gewerbliche Betriebe sind von dieser Regelung ausgenommen. |
erlaubt:
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Perchtoldsdorf |
Verordnung |
jede Lärm verursachende Tätigkeit im Freien, sowie die Verrichtung von Arbeiten mit Lärmbelästigung, als auch der Betrieb von Lärm verursachenden Maschinen, gleichgültig auf welche Art diese Geräte angetrieben werden |
verboten:
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Pernegg |
keine Vorgaben |
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Perschling | Empfehlung | Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Persenbeug-Gottsdorf |
keine Vorgaben |
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Petronell |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
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Petzenkirchen |
keine Vorgaben |
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Pfaffstätten |
Verordnung |
lärmverursachende Gartenarbeiten (das sind alle im Garten oder in Grünanlagen anfallenden, mit größerer Geräuschentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Rasenkehrmaschinen, Heckenscheren, Spritzgeräten, Baumsägen mit Verbrennungsmotoren etc.) |
erlaubt:
verboten:
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Pöchlarn |
Verordnung |
Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen, Ausklopfen von Textilien, Hämmern, Bohren, Sägen) |
verboten:
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Pöggstall | keine Vorgaben | ||
Pölla |
keine Vorgaben |
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Pottendorf |
keine Vorgaben |
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Pottenstein |
Verordnung |
Rasenmähen mit benzin- und strombetriebenen Motorrasenmähern zusätzlich: Holzschneiden mit Kreis- und Kettensägen, Arbeiten mit Schleif- und Trennmaschinen im Freien |
verboten:
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Pressbaum |
keine Vorgaben |
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Prigglitz |
Empfehlung |
Rasenmähen und Arbeiten mit höherem Lärmpegel |
zu unterlassen:
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Prinzersdorf | Verordnung | Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten – insbesondere die Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) |
verboten:
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Purkersdorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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Pyhra |
keine Vorgaben |
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion