Wahlberechtigt bei den Steirischen Gemeinderatswahlen 2025 sind alle Personen, die
An den Gemeinderatswahlen in der Steiermark dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind, das anlässlich einer Wahl auf Basis der Wählerevidenz erstellt wird (Erfassung der Wahlberechtigten).
Gemeinderatswahlen 2025 (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
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gültig ab Montag 20.09.2021
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