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1. Februar 2024 2024-02-01 10:34Wahlen
Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Niederösterreich am 29. Jänner 2023
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Niederösterreich am 29. Jänner 2023.
Bei der Landtagswahl in Niederösterreich konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Wohnsitz-Gemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Auch "Auslandsniederösterreicherinnen/Auslandsniederösterreicher" (Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz im Ausland, die einen Antrag auf Eintragung in die Landes-Wählerevidenz ihrer ehemaligen Hauptwohnsitzgemeinde gestellt haben) können die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Niederösterreichische Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen war, möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden seit 1. Dezember 2022 möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at)
- bis Mittwoch, 25. Jänner 2023
- bis Freitag, 27. Jänner 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 27. Jänner 2023, 12 Uhr
Der Versand der Wahlkarten begann knapp drei Wochen vor dem Wahltag.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
VOR (und AM) Wahltag per "Briefwahl"
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 29. Jänner 2023, bis 6.30 Uhr, bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen (die Adresse ist auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Beispiele: Einwerfen der Wahlkarte in einen Briefkasten der Post, Aufgeben auf einer Postgeschäftsstelle oder direkt Abgeben bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde.
- Amtlichen Stimmzettel und blaues Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
- Wahlkarte in das voradressierte Überkuvert legen und dieses ebenfalls verschließen
AM Wahltag
- Die verschlossene Wahlkarte konnte am Wahltag bis zum Wahlschluss im für die Wählerin/den Wähler zuständigen Wahlsprengel abgegeben werden(Briefwahl).
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer Wahlbehörde:
- In einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal in Niederösterreich (ACHTUNG: Nicht jedes Wahllokal war ein Wahlkarten-Wahllokal! Pro Gemeinde gab es mindestens ein Wahlkarten-Wahllokal.)
- unbenützte Wahlkarte (eidesstattliche Erklärung nicht unterschrieben, nicht zugeklebt!) sowie
- Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis oder Postausweis) mitbringen
- Vor einer Sonderwahlbehörde bzw. "fliegenden Wahlkommission", wenn der Besuch einer solchen von einer geh- bzw. transportunfähigen Person (z.B. wegen Krankheit oder Alters) oder von einer Person in Haft beantragt wurde
- In einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal in Niederösterreich (ACHTUNG: Nicht jedes Wahllokal war ein Wahlkarten-Wahllokal! Pro Gemeinde gab es mindestens ein Wahlkarten-Wahllokal.)
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen , Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at
Weiterführende Links
- Landtagswahl 2023 (→ Amt der Niederösterreichischen Landesregierung)
- AUSLANDSNIEDERÖSTERREICHER Eintragung in die Landes-Wählerevidenz
Rechtsgrundlagen
Niederösterreichische Landtagswahlordnung 1992 (LWO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion