Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über alle eingetragenen Partnerschaften
Der Registerauszug zur eingetragenen Partnerschaft ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar der beim Standesamt ausgestellten Partnerschaftsurkunde.
Der Registerauszug zur eigetragenen Partnerschaft enthält:
Hinweis: Auch davor geschlossene eingetragene Partnerschaften und deren Beendigung sind im Registerauszug angeführt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)