Nach mindestens 1.000 gefahrenen Kilometern erfolgt gemeinsam mit einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer und der Begleitperson eine Beobachtungsfahrt (eine Unterrichtseinheit).
Die Beobachtungsfahrt wird von der Fahrschule bestätigt.
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Den Abschluss der Schulungen bilden die Perfektionsschulung und die Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule:
Die Schulungen werden von der Fahrschule bestätigt.
Ausführliche Informationen zur Anmeldung zur Fahrprüfung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)