In das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen werden die von der Löschung betroffenen Eintragungen des Hauptbuchs (automationsunterstützt) übertragen. Durch diese sofortige "Auslagerung" in das Löschungsverzeichnis bleiben einerseits jene von der Löschung betroffenen Eintragungen erhalten und andererseits ist es möglich, das Hauptbuch von den gelöschten Eintragungen freizuhalten.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)