Ein Mietvertrag ist eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen einer Vermieterin/einem Vermieter (Eigentümerin/Eigentümer, Hauptmieterin/Hauptmieter) und der Mieterin/dem Mieter (bzw. Untermieterin/Untermieter).
Der Mietvertrag regelt u.a. die Art der Gebrauchsüberlassung von Mietgegenständen (z.B. Wohn- oder Gewerberäume, Grundstücke, Werbeflächen), die Dauer und das vereinbarte Entgelt für die Miete (Mietzins).
Eine allfällige Befristung muss schriftlich vereinbart werden.
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gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)