Es gibt keine generelle Verpflichtung, tagsüber eine Beleuchtung zu verwenden. Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen sowie bei Dämmerung und Dunkelheit muss jedoch mit Abblendlicht gefahren werden. Einspurige Krafträder (Mopeds, Motorräder) müssen immer mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
Freiwillig darf mit Licht am Tag gefahren werden.
Folgende Tagesbeleuchtungen sind erlaubt:
§ 99 Kraftfahrgesetz (KFG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)