Eine Maßnahmenbeschwerde ist das Rechtsmittel gegen Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Sie muss beim zuständigen Verwaltungsgericht eingebracht werden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Beschwerde bei den Verwaltungsgerichten" finden sich auf oesterreich.gv.at.
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gültig ab Montag 20.09.2021
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