Sinnverwandte Begriffe: Letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill
Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.
Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung der Verstorbenen/des Verstorbenen zu deren/dessen Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres/seines Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.
Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.
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