Je nach Art der Adoption (Inkognitoadoption, offene Adoption oder halb offene Adoption) hat die leibliche Mutter bzw. haben die leiblichen Eltern unterschiedliche Ansprüche auf Informationen über ihr Kind.
Zwischen dem Kind und seinen Blutsverwandten bleiben gewisse Bindungen bestehen. Die leiblichen Eltern müssen unter Umständen weiterhin für Unterhalt und Ausstattung des Kindes sorgen, jedoch nur soweit die Adoptiveltern dazu nicht in der Lage sind.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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gültig ab Montag 20.09.2021
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