Der Reisepass ist ein Dokument und muss bei Reisen ins Ausland mitgeführt werden. Er dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt der Reisepass (neben anderen Dokumenten) als amtlicher Lichtbildausweis. Bei Reisen innerhalb der EU kann statt eines Reisepasses auch ein gültiger Personalausweis verwendet werden.
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(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
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