Ein Hund darf nur dann im Freien gehalten werden, wenn Alter, Rasse und Gesundheitszustand dies erlauben. Dem Hund muss Gelegenheit gegeben werden, sich an die Witterungsverhältnisse anzupassen.
Neben einer Schutzhütte muss dem Hund auch ein witterungsgeschützter, schattiger, wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung stehen.
Werden Hunde im Freien in Gruppen gehalten, müssen die Schutzhütten und Liegeplätze so dimensioniert und in so großer Zahl vorhanden sein, dass alle Tiere der Gruppe sie gleichzeitig konfliktfrei nützen können.
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gültig ab Montag 20.09.2021
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