Die Waffenbesitzkarte ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.
Die Waffenbesitzkarte ist vom Waffenpass zu unterscheiden, dessen Inhaberin/dessen Inhaber Schusswaffen der Kategorie B sowohl erwerben und besitzen als auch führen darf.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Beantragung einer Waffenbesitzkarte" und "Waffenrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
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(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)