Raumordnung – Flächenwidmungsplan Bürgerservice Raumordnung - Flächenwidmungsplan FLÄCHENWIDMUNGSPLAN – RECHTSKRÄFTIG 4.0FWP_4.02_MOOSKIRCHEN.PDF ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPTÖRTLICHES_ENTWICKLUNGSKONZEPT.PDF VEREINIGUNG VON GRUNDSTÜCKEN | §47 STMK ROGIm Bauland dürfen grundbücherliche Vereinigungen von Grundstücken nur mit Bewilligung der Gemeinde erfolgen.In diesem Bereich bereitgestellt sind:Ansuchen auf Grundstücksvereinigung nach §47 Steiermärkisches RaumordnungsgesetzRechtsvorschrift zu § 47 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz in der geltenden Fassung§47_ANSUCHEN_2023-12-14§47_RECHTSVORSCHRIFT_2014-01-01