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Raumordnung – Flächenwidmungsplan

Bürgerservice

Raumordnung - Flächenwidmungsplan

FLÄCHENWIDMUNGSPLAN – RECHTSKRÄFTIG 4.0

FWP_4.02_MOOSKIRCHEN.PDF

ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT

ÖRTLICHES_ENTWICKLUNGSKONZEPT.PDF

VEREINIGUNG VON GRUNDSTÜCKEN | §47 STMK ROG

Im Bauland dürfen grundbücherliche Vereinigungen von Grundstücken nur mit Bewilligung der Gemeinde erfolgen.
In diesem Bereich bereitgestellt sind:

  • Ansuchen auf Grundstücksvereinigung nach §47 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz
  • Rechtsvorschrift zu § 47 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz in der geltenden Fassung

§47_ANSUCHEN_2023-12-14
§47_RECHTSVORSCHRIFT_2014-01-01