mit den unten zur Verfügung gestellten Unterlagen ist Rinderhaltern ermöglicht, um
BESAMUNGSKOSTENZUSCHUSS
zu ersuchen; Rechtswirksame Übermittlung aller Unterlagen auschließlich an die Emailadresse: gde@mooskirchen.gv.at die Vorlage der TIERBESTANDSLISTE (Stichtag ist der 1. April j.J.) für ausschließlich weibliche Rinder mit Angabe des Geburtsdatum des/der Tiere/s dazu ist erforderlich;
Abgabefrist für Förderantrag: spätestens 31. Jänner j.J. – Email ausschließlich: gde@mooskirchen.gv.at Abgabefrist für Tierbestandsliste: längstens 15. Juni j.J. – Email ausschließlich: gde@mooskirchen.gv.at