Asylberechtigte sind Fremde, denen nach Durchlaufen des Asylverfahrens Asyl gewährt wird. Voraussetzung für die Zuerkennung dieses Status ist u.a., dass glaubhaft ist, dass der/dem Fremden im Herkunftsstaat Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht.
Der Status der/des Asylberechtigten ist von dem der Asylwerberin/des Asylwerbers zu unterscheiden.
Personen, deren Asylantrag zwar abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird und die daher Schutz vor Abschiebung benötigen, sind subsidiär Schutzberechtigte.
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