Wenn während des Auslandsaufenthalts eine Angehörige/ein Angehöriger abgängig ist, empfiehlt es sich, sich so rasch wie möglich an die nächstgelegene Polizeidienststelle im Aufenthaltsland zu wenden.
Es kann gegebenenfalls auch die zuständige österreichische Botschaft kontaktiert werden. Die Kontaktdaten aller österreichischen Vertretungsbehörden weltweit finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA). Unter der Telefonnummer +43 50 11 50 - 44 11 steht der Bereitschaftsdienst des BMEIA zur Verfügung (weltweite alternative Telefonnummer: +43 1 90115 - 44 11).
Wer sich selbst in Österreich aufhält und die berechtigte Annahme hat, dass eine Angehörige/ein Angehöriger Opfer eines Verbrechens geworden ist oder akute Suizidgefahr besteht, sollte sich an die nächstgelegene österreichische Polizeidienststelle wenden. Bei Erstattung einer entsprechenden Abgängigkeitsanzeige wird von der österreichischen Polizei üblicherweise auch Interpol eingeschaltet.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)