Personalausweis
1. Februar 2024 2024-02-01 10:23Personalausweis
Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung
Wenn Sie einen Termin zur Registrierung einer ID Austria bei einer Registrierungsbehörde vereinbart haben, bereiten Sie sich bitte mithilfe dieser Checkliste auf Ihren Termin vor:
- Lesen Sie vor dem Besuch der Registrierungsbehörde die Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten und beachten Sie dabei die jeweiligen allgemeinen (behördlichen) sowie die technischen Voraussetzungen.
Die Vorbereitung Ihres Smartphones ist für die folgenden Registrierungsmöglichkeiten relevant: - Stellen Sie sicher, dass die Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) bzw. Gesichts-/Iriserkennung (z.B. Face ID) auf Ihrem Smartphone aktiviert ist.
- iPhone: Aktivieren Sie in den Einstellungen des Geräts „Touch ID“ bzw. „Face ID“.
- Android: Aktivieren Sie in den Einstellungen des Geräts Ihren Fingerabdruck. Folgen Sie dafür Online-Anleitungen des Geräteherstellers. Beispielsweise für das Google Pixel finden Sie hier Anleitungen zur Einrichtung von Fingerabdruck oder Gesichtserkennung.
Achtung: Einige Android-Geräte bieten neben der Fingerabdruck-Funktion auch Gesichts- oder Iriserkennung an. Diese erfüllt jedoch oft nicht die Sicherheitsanforderungen der App „Digitales Amt“ und kann deshalb für die Registrierung der ID Austria nicht genutzt werden. Bitte aktivieren Sie daher die Fingerabdruck-Funktion auf Ihrem Gerät.
Es gibt einzelne Android-Geräte, die die Sicherheitsanforderungen der App „Digitales Amt“ nicht erfüllen. Darunter fallen:
- Fairphone 3 und 3+
- Samsung Galaxy S8 und S8+
- Samsung Galaxy XCover 5 und XCover 7
- Nokia 9 PureView
- Geräte mit offenem Root-Zugang
Außerdem können derzeit vereinzelt bei Xiaomi-Geräten Probleme auftreten.
Wenn Ihr Gerät nicht unterstützt wird, können Sie alternativ einen FIDO-Sicherheitsschlüssel verwenden.
- Laden Sie die aktuellste Version der App Digitales Amt aus Ihrem jeweiligen App Store herunter.
- iPhone: App Store
- Android: Google Play Store
- Falls Sie die App „A-Trust Signatur“ (ehemals „Handy-Signatur“) auf demselben Gerät nutzen, kann es hilfreich sein, diese zu löschen, um Konflikten mit der App „Digitales Amt“ vorzubeugen.
- Kommen Sie zu Ihrem vereinbarten Termin bei der Registrierungsbehörde.
Bitte bringen Sie zum Termin mit:- einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern)
- ein aktuelles Passfoto (nicht älter als sechs Monate) – nur dann erforderlich, wenn Sie keinen österreichischen Reisepass oder Personalausweis (nicht länger als sechs Jahre abgelaufen) besitzen und auch kein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle beigebracht haben
- Ihr Smartphone, das Sie, wie oben beschrieben, vorbereitet haben
- Im Termin führt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter den behördlichen Teil der Registrierung mit Ihnen durch.
Wenn weitere Schritte erforderlich sind, erhalten Sie einen ID Austria-Ausdruck. Dieser beinhaltet alle Informationen, die Sie benötigen, um die Registrierung zuhause abzuschließen. Bitte bewahren Sie den Ausdruck gut auf und schließen Sie damit innerhalb von 3 Monaten die Registrierung ab.
Hinweis
Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur besitzen, die von einer Behörde registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), können Sie auch den Online-Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria durchführen. In diesem Fall ist der Besuch bei der Behörde nicht notwendig.
Sie nutzen kein Smartphone?
Anstelle eines Smartphones können Sie auch einen FIDO-Sicherheitsschlüssel verwenden. Dies ist ein Gerät, das mit einem Computer verbunden werden kann, ähnlich wie ein USB-Stick.
Mehr Information:
- Nutzung der ID Austria mit FIDO-Sicherheitsschlüssel
- Kompatible FIDO-Sicherheitsschlüssel
- Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung einer ID Austria mit SMS-TAN und FIDO-Sicherheitsschlüssel
Bei Problemen kontaktieren Sie bitte die Serviceline Digitales Amt unter +43 50 233770 (Montag bis Freitag, 8:00-16:00 Uhr).
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt